Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im Überblick
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein zentrales Instrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern. Er ist in § 45 SGB III geregelt und ermöglicht die 100% Förderung von Maßnahmen, die dich bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Diese Maßnahmen sind speziell darauf ausgelegt, Vermittlungshemmnisse abzubauen und dich optimal auf deine nächste berufliche Station vorzubereiten.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Grundsätzlich können Arbeitsuchende, die bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet sind, einen AVGS erhalten. Die genauen Voraussetzungen variieren, aber du hast gute Chancen, wenn du:
- Mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet bist.
- Arbeitslosengeld I oder II beziehst.
- Von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z.B. nach Kündigung).
- Innerhalb der letzten drei Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens einen Tag arbeitslos warst.
Der Gutschein deckt die Kosten für anerkannte Maßnahmen vollständig ab, sodass für dich keinerlei finanzielle Belastung entsteht. Die Plan-D Akademie ist ein solcher zugelassener Träger, der dir die 100% AVGS-Förderung ermöglicht.
| AVGS-Typ | Zielgruppe | Förderzweck |
|---|---|---|
| AVGS MAT | Arbeitslose, die eine Vermittlung suchen | Individuelles Coaching, Bewerbungstraining |
| AVGS MPAV | Arbeitslose für private Arbeitsvermittlung | Kosten für private Vermittlungsagenturen |
| AVGS MAG (Gründer) | Gründungsinteressierte | Coaching zur Existenzgründung und Businessplaner |
Die Art des AVGS, die du erhältst, hängt von deiner individuellen Situation und deinem beruflichen Ziel ab. Es ist wichtig, dies im Gespräch mit deinem Sachbearbeiter klar zu kommunizieren, um den passenden Gutschein für dein Vorhaben zu erhalten.