Wer kann Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Dresden bekommen?
Du fragst dich, ob du in Dresden Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) hast? Grundsätzlich richtet sich der AVGS an alle, die in Dresden wohnen und arbeitsuchend gemeldet sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder eine Existenzgründung planen. Die Stadt Dresden, mit ihrer beeindruckenden Geschichte und modernen Wirtschaft, ist Heimat für rund 566.222 Menschen, von denen aktuell etwa 18.000 als arbeitslos gemeldet sind, was einer Arbeitslosenquote von 5.7% entspricht. Diese Zahlen zeigen, dass der Bedarf an gezielter Unterstützung groß ist, um Menschen wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder ihnen den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen.
Voraussetzungen für den AVGS in Dresden
Um einen AVGS von deinem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit in Dresden zu erhalten, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören in der Regel:
- Du bist bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet.
- Du bist aktuell arbeitslos gemeldet oder stehst kurz davor, arbeitslos zu werden (z.B. durch eine drohende Kündigung).
- Du planst eine Existenzgründung und benötigst dafür eine professionelle Begleitung.
- Deine letzte Arbeitslosigkeit liegt nicht länger als sechs Wochen zurück und du warst zuvor mindestens sechs Wochen arbeitslos.
Der AVGS ist ein wichtiges Instrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 45 SGB III, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern. Die Plan-D Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, was bedeutet, dass unsere Coaching-Programme den hohen Qualitätsstandards entsprechen und somit über den AVGS 100% gefördert werden können. Egal, ob du dich neu orientieren, spezialisieren oder selbstständig machen möchtest – der AVGS in Dresden ist dein Sprungbrett.