Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Erfurt: Dein Startpunkt
In Erfurt, wo rund 215.000 Menschen leben und die Arbeitslosenquote bei 5,9% liegt, können aktuell etwa 7.000 arbeitslose Personen von einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) profitieren. Dieser Gutschein ist ein wertvolles Instrument der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters, um deine berufliche Integration zu fördern.
Der AVGS ermöglicht dir den Zugang zu professionellen Coachings, die deine individuellen Stärken herausarbeiten und dich gezielt auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Ob du einen neuen Job suchst, den Wiedereinstieg planst oder den Schritt in die Selbstständigkeit wagst – mit dem AVGS sind die Kosten für diese Unterstützung zu 100% gedeckt. Für dich bedeutet das: Keine finanziellen Hürden auf dem Weg zu deiner beruflichen Zukunft.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS in Erfurt?
Grundsätzlich bist du anspruchsberechtigt, wenn du in Erfurt gemeldet bist und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:
- Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger: Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit hast du oft einen Rechtsanspruch auf einen AVGS.
- Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger (Bürgergeld): Auch als Empfänger von Bürgergeld kannst du einen AVGS erhalten, wenn dein Jobcenter eine Notwendigkeit für ein Coaching sieht.
- Von Arbeitslosigkeit bedroht: Wenn deine aktuelle Anstellung befristet ist oder dir eine Kündigung droht, kannst du ebenfalls einen AVGS beantragen, um präventiv tätig zu werden.
- Wiedereinsteiger nach Elternzeit oder Pflege: Personen, die nach einer längeren Pause wieder in den Beruf zurückkehren möchten, können ebenfalls gefördert werden.
Tipp: Auch wenn du keinen direkten Rechtsanspruch hast, lohnt sich immer ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter. Argumentiere, wie ein Coaching der Plan-D Akademie deine Chancen auf dem Erfurter Arbeitsmarkt signifikant verbessert.