Wer kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Köln erhalten?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein wichtiges Instrument der Arbeitsmarktförderung, das dir in Köln neue berufliche Perspektiven eröffnen kann. Grundsätzlich richtet er sich an Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt benötigen. In Köln, wo aktuell 56.000 Personen arbeitslos gemeldet sind und die Arbeitslosenquote bei 8.7% liegt, ist der Bedarf an effektiven Fördermaßnahmen besonders hoch.
Deine Voraussetzungen für den AVGS
Um einen AVGS zu erhalten, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Diese sind im Sozialgesetzbuch III (§ 45 SGB III) klar definiert und sollen sicherstellen, dass die Förderung zielgerichtet eingesetzt wird. Du kannst den AVGS unter anderem beantragen, wenn du:
- Arbeitslos gemeldet bist und Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II hast.
- Kurz vor dem Ende deines Arbeitslosengeld I Anspruchs stehst (spätestens 3 Monate vorher).
- Ausbildungssuchend bist und keine passende Stelle findest.
- Als Selbstständiger deine Tätigkeit aufgeben musstest und nun wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden möchtest.
- Als Hochschulabsolvent oder Fachkraft einen Quereinstieg planst oder dich auf dem verdeckten Arbeitsmarkt orientieren möchtest.
Die Plan-D Akademie bietet speziell auf diese Situationen zugeschnittene Coachings an, die zu 100% AVGS-gefördert sind. Dazu gehören unser ExCo Existenzgründer-Coaching (120 UE, Maßnahme-Nr 10625-0465) für Gründungsinteressierte, das KcA Karriere-Coaching für Akademiker (80 UE, Maßnahme-Nr 10625-0466) für Quereinstieg und Outplacement, sowie das ICA Integrationscoaching für Alleinerziehende (60 UE, Maßnahme-Nr 10625-0467) für den erfolgreichen Wiedereinstieg.