Wer kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Offenbach am Main bekommen?
In Offenbach am Main steht der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) verschiedenen Gruppen von Arbeitsuchenden offen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten. Im Kern richtet sich der AVGS an Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Stadt Offenbach am Main, mit ihren rund 135.490 Einwohnern, bietet eine vielfältige Arbeitslandschaft, in der ein gezieltes Coaching den entscheidenden Unterschied machen kann.
Voraussetzungen für den AVGS in Offenbach
Grundsätzlich kommen folgende Personen für einen AVGS in Frage:
- Arbeitslose: Wenn du bereits arbeitslos gemeldet bist und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II hast, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du einen AVGS erhalten kannst.
- Arbeitsuchende: Auch wenn du noch nicht arbeitslos bist, aber aktiv eine neue Beschäftigung suchst (z.B. nach einer Kündigung oder während der Ausbildung), kann dir ein AVGS zustehen.
- Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind: Wer eine Kündigung erhalten hat oder wessen befristeter Vertrag bald ausläuft, kann ebenfalls einen AVGS beantragen, um präventiv tätig zu werden.
- Existenzgründungsinteressierte: Wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchtest, kann ein AVGS für ein Existenzgründer-Coaching bewilligt werden.
Die Entscheidung über die Vergabe des AVGS liegt immer im Ermessen deines zuständigen Jobcenters oder der Agentur für Arbeit in Offenbach. Es ist entscheidend, dass du dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin dein Anliegen und den Nutzen eines Coachings klar darlegen kannst. Die Plan-D Akademie ist ein nach AZAV-zertifizierter Bildungsträger, was bedeutet, dass unsere Coaching-Angebote den hohen Qualitätsstandards entsprechen, die für eine AVGS-Förderung notwendig sind.