Bildungsgutschein und AVGS im Überblick: Dein Weg zur Förderung in München
In München stehen dir zwei zentrale Förderinstrumente zur Verfügung, um deine berufliche Zukunft aktiv zu gestalten: der Bildungsgutschein und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Beide werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und sind darauf ausgelegt, Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder deine berufliche Eingliederung zu unterstützen. Während der Bildungsgutschein primär Weiterbildungen finanziert, die zu einem Berufsabschluss führen oder eine anerkannte Qualifikation vermitteln, ist der AVGS nach § 45 SGB III speziell für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gedacht – wie zum Beispiel professionelles Coaching. Die Programme der Plan-D Akademie sind zu 100% AVGS-gefördert, da sie genau auf diese Art der individuellen Unterstützung abzielen.
Wer kann einen Fördergutschein in München bekommen?
Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder eine berufliche Neuorientierung anstreben. In München, einer Stadt mit einer Bevölkerung von rund 1.510.378 Einwohnern (laut Wikidata) und einer Arbeitslosenquote von aktuell 4,2%, profitieren jedes Jahr Tausende von diesen Instrumenten. Derzeit sind in München etwa 39.000 Personen arbeitslos gemeldet, was die Notwendigkeit und den Nutzen solcher Förderungen unterstreicht. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach individueller Situation und Förderart. Dein persönlicher Sachbearbeiter beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit prüft deinen Bedarf und entscheidet über die Ausstellung eines Gutscheins.
Voraussetzungen für einen Fördergutschein:
- Du bist arbeitslos gemeldet oder dein Arbeitsplatz ist konkret gefährdet.
- Die Maßnahme ist notwendig, um deine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
- Du erfüllst die persönlichen und fachlichen Anforderungen für die gewählte Maßnahme.
- Die Maßnahme und der Bildungsträger sind AZAV-zertifiziert (wie die Plan-D Akademie).
| Merkmal | Bildungsgutschein | AVGS (§ 45 SGB III) |
|---|---|---|
| Förderziel | Weiterbildung, Berufsabschluss | Aktivierung, Vermittlung, Coaching |
| Typische Maßnahmen | Umschulungen, anerkannte Qualifizierungen | Bewerbungscoaching, Existenzgründungsberatung |
| Trägerzulassung | AZAV-zertifizierte Bildungsträger | AZAV-zertifizierte Bildungsträger |
| Kostenübernahme | 100% der Kosten (Lehrgang, Fahrt, Kinderbetreuung) | 100% der Kosten für die Coaching-Maßnahme |
| Rechtsgrundlage | § 81 SGB III | § 45 SGB III |
Tipp: Auch wenn der Begriff 'Bildungsgutschein' weit verbreitet ist, sind unsere Coachings der Plan-D Akademie in der Regel über einen AVGS förderbar. Wir helfen dir, den richtigen Gutschein für dein Vorhaben zu identifizieren und zu beantragen.