Qualifizierungschancengesetz (QCG) im Überblick
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG), verankert im Sozialgesetzbuch III, ist ein bundesweites Instrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Es zielt darauf ab, Fachkräfte angesichts des digitalen Wandels und struktureller Veränderungen in der Arbeitswelt zu qualifizieren und Arbeitsplätze zu sichern. Anders als bei einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) richtet sich das QCG primär an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen. Die Förderung umfasst in der Regel einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und gegebenenfalls zur Lohnfortzahlung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Wer ist für das QCG förderfähig?
Die Förderfähigkeit hängt von verschiedenen Kriterien ab. Grundsätzlich müssen die Weiterbildungsinhalte zukunftsrelevant sein und über eine reine Einarbeitung hinausgehen. Dein Arbeitgeber muss die Notwendigkeit der Qualifizierung anerkennen und sich in der Regel auch finanziell beteiligen. Die Höhe der Förderung ist dabei undefined% und variiert je nach Unternehmensgröße und dem Alter der Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass eine 100%ige Abdeckung der Kosten, wie sie bei unseren 100% AVGS-geförderten Coachings der Plan-D Akademie üblich ist, hier nicht die Norm ist. In der Regel beteiligen sich Arbeitgeber und die Bundesagentur für Arbeit anteilig an den Kosten.
- Zielgruppe: Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße.
- Voraussetzung: Die Weiterbildung muss für den Arbeitsplatz oder die zukünftige Beschäftigungsfähigkeit relevant sein.
- Kostenübernahme: Anteile an Lehrgangskosten und ggf. Arbeitsentgeltzuschuss.
- Antragstellung: Erfolgt durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Verfahren und Unterschiede zum AVGS
Das Antragsverfahren für das QCG ist ein gemeinsamer Prozess zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Ihr besprecht die Weiterbildungsnotwendigkeit und wählt eine zertifizierte Maßnahme aus. Anschließend stellt dein Arbeitgeber den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen und der Zukunftsfähigkeit der Weiterbildung.
Tipp: Auch wenn das QCG primär für Beschäftigte gedacht ist, bietet die Plan-D Akademie in Hamburg 100% AVGS-geförderte Coachings für Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und Berufsrückkehrer an. Prüfe, welche Förderung für deine aktuelle Situation am besten passt!
| Merkmal | Qualifizierungschancengesetz (QCG) | Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte | Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer, von AL bedroht |
| Förderumfang | Anteile an Kosten & Lohnfortzahlung | 100% der Coachingkosten (z.B. Plan-D Akademie) |
| Antragsteller | Arbeitgeber | Privatperson (bei Agentur für Arbeit/Jobcenter) |
| Zweck | Arbeitsplatzerhalt, Fachkräftesicherung | Integration in den Arbeitsmarkt, Existenzgründung |
| Gesetzliche Grundlage | SGB III (insb. §§ 81 ff.) | SGB III (§ 45) |