Qualifizierungschancengesetz (QCG) im Überblick
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Qualifikationen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und so ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern oder zu verbessern. Es ist ein wichtiger Baustein der deutschen Arbeitsmarktpolitik, um Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Arbeitnehmer fit für die Zukunft zu machen. Die Förderung kann bis zu 100% der Lehrgangskosten sowie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt umfassen, abhängig von der Unternehmensgröße und den individuellen Voraussetzungen.
Wer profitiert vom QCG?
Das QCG richtet sich hauptsächlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich weiterbilden möchten, um
- ihre aktuellen Tätigkeiten zukunftssicher zu gestalten.
- sich auf neue berufliche Herausforderungen vorzubereiten.
- einen drohenden Arbeitsplatzverlust abzuwenden.
- ihre Qualifikationen an technologische Entwicklungen anzupassen.
Die Förderung wird von der Bundesagentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht. Für unsere Coaching-Programme bei Plan-D Akademie ist der AVGS entscheidend, da er eine 100%ige Übernahme der Kosten für dich als Teilnehmer sicherstellt, ohne dass dein Arbeitgeber einen Anteil tragen muss, sofern das Coaching als berufliche Wiedereingliederung dient oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt.
| Kriterium | Für Arbeitnehmer (QCG) | Für Arbeitsuchende/Gründer (AVGS) |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte in Unternehmen | Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte, Gründer |
| Fördergrundlage | § 81 SGB III (Bildungsgutschein) | § 45 SGB III (AVGS) |
| Kostenübernahme | Bis zu 100% Lehrgangskosten + Lohnzuschuss möglich | 100% der Coaching-Kosten |
| Antragstellung | Arbeitgeber / Arbeitnehmer bei Agentur für Arbeit | Direkt beim Jobcenter / Agentur für Arbeit |
| Plan-D Relevanz | Indirekt, da unsere Coachings über AVGS gefördert sind | Direkt, unsere Coachings sind 100% AVGS-gefördert |