Wer kann vom Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Mainz profitieren?
In Mainz können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vom Qualifizierungschancengesetz (QCG) profitieren, um die Anpassungsfähigkeit an den sich wandelnden Arbeitsmarkt zu stärken. Das QCG ist primär für Beschäftigte gedacht, die sich beruflich weiterentwickeln oder neu orientieren möchten, aber auch für diejenigen, deren Arbeitsplatz durch Strukturwandel bedroht ist. Die Förderung zielt darauf ab, Fachkräfte zu sichern und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu gewährleisten.
Deine Voraussetzungen für eine QCG-Förderung
Um vom Qualifizierungschancengesetz Gebrauch zu machen, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft individuell, ob eine Weiterbildung oder ein Coaching notwendig und sinnvoll ist, um deine berufliche Zukunft zu sichern oder zu verbessern. Dabei spielen Faktoren wie dein aktueller Berufsstatus, die Relevanz der Weiterbildung für den Arbeitsmarkt und deine bisherige Qualifikation eine Rolle. Es ist wichtig zu verstehen, dass das QCG nicht direkt die Kosten für ein Coaching trägt, sondern den Weg für andere Förderinstrumente wie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ebnet, der unsere Coachings zu 100% finanziert.
- Du bist in einem festen Arbeitsverhältnis und möchtest dich weiterbilden.
- Dein Arbeitsplatz ist von Veränderungen oder Digitalisierung betroffen.
- Du suchst eine neue berufliche Perspektive oder einen Quereinstieg.
- Du bist Wiedereinsteiger, zum Beispiel nach einer Elternzeit oder längerer Krankheit.
- Du möchtest dich selbstständig machen und benötigst Unterstützung bei der Gründung.
Tipp: Auch wenn du aktuell noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, kann ein Coaching über das QCG für dich infrage kommen. Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber und dem Jobcenter Mainz über deine Möglichkeiten, um die Weichen für deine berufliche Zukunft zu stellen.