Wer kann vom Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Rostock profitieren?
In Rostock bietet das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gezielte Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre beruflichen Kompetenzen erweitern oder sich beruflich neu ausrichten möchten. Dieses Gesetz, verankert im Sozialgesetzbuch (SGB III), zielt darauf ab, Fachkräfte zu sichern und Arbeitsplätze durch gezielte Weiterbildung zu erhalten. Es richtet sich primär an Beschäftigte, deren Tätigkeiten sich durch den digitalen Wandel oder strukturelle Veränderungen wandeln oder bedroht sind, sowie an jene, die einen Berufsabschluss nachholen möchten.
Voraussetzungen für die QCG-Förderung in Rostock
Um in Rostock von dieser Förderung zu profitieren, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft individuell, ob deine Weiterbildung notwendig ist, um dich auf dem Arbeitsmarkt zukunftssicher aufzustellen. Die Stadt Rostock mit ihren rund 210.795 Einwohnern bietet vielfältige Branchen, in denen Weiterbildung entscheidend sein kann. Ob in der maritimen Wirtschaft, im Tourismus oder in der wachsenden IT-Branche – das QCG kann dein Sprungbrett sein.
- Bestehendes Arbeitsverhältnis: Du musst dich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden.
- Qualifizierungsbedarf: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um dir neue berufliche Perspektiven zu eröffnen oder deinen Arbeitsplatz zu sichern.
- Betriebsgröße: Die Förderhöhe kann je nach Größe deines Arbeitgebers variieren.
- Kein Berufsabschluss: Besonders gefördert wird das Nachholen eines Berufsabschlusses.
Tipp: Auch wenn dein Arbeitgeber die Initiative ergreift, ist es wichtig, dass du dich aktiv mit deinen Weiterbildungswünschen einbringst. Die Plan-D Akademie bietet dir in diesem Kontext 100% AVGS-geförderte Coachings, die eine hervorragende Ergänzung zu einer vom QCG unterstützten Qualifizierung darstellen können, besonders wenn du über einen Quereinstieg, eine Existenzgründung oder den Wiedereinstieg nachdenkst.