Lexikon
Finanzen & Steuern

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Befreiung von der Umsatzsteuer für kleine Selbständige.

Wer im Vorjahr unter 22.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr unter 50.000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung wählen. Vorteil: keine USt. ausweisen, keine UStVA. Nachteil: kein Vorsteuerabzug, weniger seriös für B2B-Kunden, Wechsel später nur mit 5-Jahres-Bindung.

Mehr aus „Finanzen & Steuern"

Plan-D Coaching — alles begleitet, alles erklärt

In 2 Minuten Bewerbung — Antwort innerhalb 24 Stunden.

Jetzt bewerben