Wer im Vorjahr unter 22.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr unter 50.000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung wählen. Vorteil: keine USt. ausweisen, keine UStVA. Nachteil: kein Vorsteuerabzug, weniger seriös für B2B-Kunden, Wechsel später nur mit 5-Jahres-Bindung.
Lexikon
Finanzen & Steuern
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Befreiung von der Umsatzsteuer für kleine Selbständige.
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