Wo der AVGS bei kürzeren Coaching-Maßnahmen greift (typisch 8 Wochen), ist der Bildungsgutschein der Hebel für längere Umschulungen und Zertifikatslehrgänge. Auch er wird zu 100% staatlich finanziert.
Bildungsgutschein vs. AVGS
Beide kommen von der Agentur für Arbeit, beide finanzieren zu 100%. Unterschied: AVGS = kürzere Coaching-Maßnahmen (§45 SGB III). Bildungsgutschein = längere Weiterbildungen mit Abschluss/Zertifikat (§81 SGB III). Plus: Bei Bildungsgutschein bleibt der Lebensunterhalt während der Maßnahme abgesichert.
Wer hat Anspruch?
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, deren Vermittlungschancen durch die Weiterbildung deutlich steigen. Die Maßnahme muss bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfinden und einen anerkannten Abschluss bringen.
Welche Maßnahmen sind förderbar?
Typisch: IT-Umschulungen (Web-Development, Data Analyst, IT-Security), Pflege-Ausbildungen, kaufmännische Weiterbildungen, Sprachkurse. Voraussetzung: Maßnahme muss in der KURSNET-Datenbank der Arbeitsagentur eingetragen sein.
Antragsprozess
Wie beim AVGS: Beratungsgespräch bei der Vermittlungsfachkraft, konkrete Maßnahme nennen, Gutschein bekommen, beim Träger einreichen. Unterschied: Beim Bildungsgutschein wird die Maßnahme oft im Voraus geprüft (Träger reicht Maßnahmenkonzept ein).
Takeaway
Der Bildungsgutschein finanziert nicht nur die Lehrgangskosten, sondern auch deinen Lebensunterhalt während der Maßnahme. Für längere Umstrukturierungen der eigenen Karriere ist er das beste Instrument im deutschen Förderdschungel.