Wissens-Antwort

Bekomme ich AVGS nach einer Kündigung?

Ja. Wer eine Kündigung erhalten hat oder dessen befristeter Vertrag ausläuft, gilt als „von Arbeitslosigkeit bedroht" und hat in der Regel AVGS-Anspruch — auch ohne ALG-I-Bezug.

Quelle: Plan-D Akademie GmbH · AZAV-Träger TZ-AZAV-450 · § 45 SGB III

Zugelassener Träger nach AZAV (§178 SGB III) · Zertifikat APV-AZAV-10625-0465 · Träger-Nr TZ-AZAV-450

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