Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im Überblick
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein wichtiges Instrument der Arbeitsförderung nach § 45 SGB III, das dir den Zugang zu Maßnahmen erleichtert, die deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. In Aachen und deutschlandweit ermöglicht er dir eine 100%ige Förderung für Coaching, das auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Zielsetzung ist klar: Eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt oder die Stärkung deiner beruflichen Position.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Grundsätzlich hast du Anspruch auf einen AVGS, wenn du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitslos gemeldet bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Es gibt verschiedene Kategorien von AVGS, die sich nach deinem Status richten:
- Arbeitslose: Nach einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit (in der Regel sechs Wochen) hast du einen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung. Für Coaching-Maßnahmen liegt es im Ermessen deines Fallmanagers.
- Arbeitssuchende: Auch wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, aber von Arbeitslosigkeit bedroht bist oder einen neuen Job suchst, kannst du einen AVGS erhalten.
- Gründungsinteressierte: Wenn du eine Existenzgründung planst, kann ein AVGS für ein Existenzgründer-Coaching ausgestellt werden.
Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Fallmanager beim Jobcenter StädteRegion Aachen. Erkläre klar, welche Ziele du verfolgst und wie ein Coaching dich dabei unterstützen kann. Eine gute Vorbereitung erhöht deine Chancen erheblich.
AVGS vs. Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?
Es ist wichtig, den AVGS nicht mit einem Bildungsgutschein zu verwechseln, obwohl beide der Arbeitsförderung dienen. Hier die Hauptunterschiede:
| Merkmal | Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) | Bildungsgutschein (BGS) |
|---|---|---|
| Förderziel | Aktivierung, Vermittlung, Coaching | Berufliche Weiterbildung, Qualifizierung |
| Leistung | Coaching, Bewerbungstraining, Gründungsberatung | Lehrgänge, Umschulungen, Zertifikatskurse |
| Anspruch | Arbeitslose, Arbeitsuchende, Gründungsinteressierte | Arbeitslose, Arbeitssuchende mit Qualifizierungsbedarf |
| Träger | Zertifizierte Anbieter (z.B. Plan-D Akademie) | Zertifizierte Bildungsträger |
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III | § 81 SGB III |
Der AVGS konzentriert sich auf die individuelle Unterstützung und Begleitung, um deine persönliche und berufliche Entwicklung voranzutreiben.