Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im Überblick
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein wichtiges Instrument der Arbeitsmarktförderung in Deutschland und ermöglicht dir den Zugang zu Maßnahmen, die deine berufliche Integration verbessern. Geregelt ist dieser Gutschein im § 45 SGB III und richtet sich an Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die Unterstützung bei der Jobsuche oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit benötigen.
Mit einem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in Aschaffenburg die Kosten für professionelle Coachings oder private Arbeitsvermittlungen zu 100 Prozent. Das bedeutet für dich: Du kannst unsere hochwertigen Coaching-Angebote nutzen, ohne einen Cent selbst zahlen zu müssen. Dies ist eine enorme Chance, deine beruflichen Ziele ohne finanzielle Hürden zu verfolgen. Der AVGS ist ein individuelles Förderinstrument, das speziell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten wird.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Die Berechtigung für einen AVGS ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die du mit deinem Sachbearbeiter besprechen solltest. Grundsätzlich gilt:
- Arbeitslosengeld-Empfänger (ALG I): Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit hast du oft einen Rechtsanspruch, sofern du noch keine Vermittlung erhalten hast.
- Arbeitslosengeld II-Empfänger (Bürgergeld): Auch hier besteht die Möglichkeit der Förderung, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
- Arbeitssuchende: Wenn du zwar nicht arbeitslos gemeldet bist, aber aktiv eine neue Beschäftigung suchst oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z.B. bei drohendem Jobverlust), kannst du ebenfalls einen AVGS beantragen.
- Existenzgründer: Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, können für ein Gründercoaching einen AVGS erhalten.
| AVGS-Typ | Zielgruppe | Förderziel |
|---|---|---|
| AVGS-MP | Arbeitsuchende, Arbeitslose, Gründer | Heranführung an den Arbeitsmarkt, Coaching |
| AVGS-MAT | Arbeitsuchende, Arbeitslose | Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung |
| AVGS-ESF | Spezifische Zielgruppen (z.B. Langzeitarbeitslose) | Besondere Unterstützung und Aktivierung |
Die Plan-D Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, was bedeutet, dass unsere Coaching-Angebote gemäß § 184 SGB III durch den AVGS gefördert werden können. Dies garantiert dir höchste Qualitätsstandards und eine anerkannte Wirksamkeit unserer Programme.