Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im Überblick
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein wichtiges Instrument der Arbeitsförderung in Deutschland, basierend auf § 45 SGB III, das dir den Zugang zu professionellen Coachings und Beratungen ermöglicht. In Augsburg und bundesweit kannst du damit Unterstützung erhalten, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt signifikant zu verbessern. Ziel ist es, deine Vermittlungshemmnisse abzubauen, deine beruflichen Fähigkeiten zu stärken und dich erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Wer ist für den AVGS anspruchsberechtigt?
Die Anspruchsvoraussetzungen für einen AVGS sind klar definiert, aber oft flexibler als du denkst. Grundsätzlich richtet sich der Gutschein an Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind und Leistungen beziehen oder kurz vor dem Bezug stehen. Hier sind die gängigsten Szenarien, in denen du einen AVGS beantragen kannst:
- Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger: Wenn du seit mindestens sechs Wochen arbeitslos bist und innerhalb der letzten drei Monate vor Antragstellung für mindestens sechs Wochen Arbeitslosengeld I bezogen hast, besteht oft ein Rechtsanspruch.
- Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger (Bürgergeld): Wenn du Leistungen vom Jobcenter beziehst und deine Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden soll, kann dir ein AVGS auf Ermessensbasis ausgestellt werden.
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug: Auch wenn du aktuell keine Leistungen beziehst, aber arbeitssuchend gemeldet bist und Unterstützung bei der Jobsuche benötigst, kann dir ein AVGS auf Ermessensbasis gewährt werden.
- Von Arbeitslosigkeit Bedrohte: Personen, deren Arbeitsverhältnis in Kürze endet oder die in Kurzarbeit sind und eine neue berufliche Perspektive suchen, können ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass der AVGS in der Regel für eine bestimmte Maßnahme, wie ein Coaching zur Existenzgründung oder zur Karriereentwicklung, ausgestellt wird. Die Plan-D Akademie bietet dir hierfür genau die passenden Programme an, die zu 100% AVGS-gefördert sind.
Tipp: Auch wenn du denkst, du erfüllst nicht alle Voraussetzungen, lohnt sich das Gespräch mit deiner Sachbearbeitung beim Jobcenter Augsburg-Stadt. Oft gibt es Ermessensspielräume, die dir zugutekommen können. Sei proaktiv und informiere dich über deine Möglichkeiten.
| Merkmal | Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Förderziel | Aktivierung, Vermittlung, Coaching | Berufliche Weiterbildung, Qualifizierung |
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III | § 81 SGB III |
| Träger | Zugelassene private Träger (z.B. Plan-D) | Zugelassene Bildungseinrichtungen |
| Dauer | Variabel (oft mehrere Wochen) | Variabel (oft mehrere Monate bis Jahre) |
| Kostenübernahme | 100% für zugelassene Maßnahmen | 100% für zugelassene Weiterbildungen |
| Anspruch | Arbeitslose, Arbeitsuchende, von AL bedrohte | Arbeitslose, die Qualifizierung benötigen |