Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im Überblick
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, die dir in Bielefeld den Zugang zu professionellen Coachings und Beratungen ermöglicht. Ziel ist es, deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, egal ob du nach einer neuen Anstellung suchst, dich beruflich neu orientieren oder den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchtest. Die Grundlage für diese Förderung bildet § 45 SGB III, der genau festlegt, wer Anspruch auf einen solchen Gutschein hat und welche Maßnahmen damit finanziert werden können.
Wer in Bielefeld vom AVGS profitieren kann
Grundsätzlich richtet sich der AVGS an Arbeitssuchende, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind. In Bielefeld sind das rund 14.000 Personen, die aktuell als arbeitslos gemeldet sind und eine Arbeitslosenquote von 7.4% prägen. Aber auch Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS erhalten. Die genauen Kriterien werden individuell geprüft, aber es gibt klare Richtlinien:
- Du bist arbeitsuchend gemeldet oder beziehst Arbeitslosengeld I oder II.
- Du hast in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen Arbeitslosigkeit angesammelt.
- Du bist Existenzgründer oder möchtest dich beruflich neu orientieren.
- Du bist Wiedereinsteiger nach einer längeren Pause, zum Beispiel nach der Elternzeit.
Tipp: Auch wenn du noch nicht lange arbeitslos bist, lohnt sich ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter Arbeitsplus Bielefeld. Manchmal gibt es Ausnahmen oder andere Förderprogramme, die für dich infrage kommen.
Es gibt verschiedene Arten von AVGS, die sich in ihrem Fokus unterscheiden, aber alle das gleiche Ziel verfolgen: Deine berufliche Integration. Die Plan-D Akademie bietet dir maßgeschneiderte Coachings, die zu 100% über den AVGS gefördert werden und somit für dich kostenfrei sind.