Wer kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Bochum bekommen?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Bochum steht dir offen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, die dir helfen, deine berufliche Situation zu verbessern. Grundsätzlich richtet sich der AVGS an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die über das Jobcenter Bochum oder die Agentur für Arbeit betreut werden. Ziel ist es, deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch gezielte Coachings und Qualifizierungen nachhaltig zu erhöhen. In Bochum, wo die Arbeitslosenquote bei 9.2% liegt und rund 19.000 Menschen auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung sind, ist der AVGS ein wichtiges Instrument zur beruflichen Integration.
Voraussetzungen für deinen AVGS in Bochum
Um einen AVGS zu erhalten, musst du in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben. Die genauen Kriterien können jedoch variieren, daher ist eine persönliche Beratung durch das Jobcenter Bochum entscheidend. Hier sind die häufigsten Fallgruppen, die für einen AVGS infrage kommen:
- Arbeitsuchende: Du bist arbeitslos gemeldet und beziehst Leistungen nach SGB II oder SGB III.
- Von Arbeitslosigkeit bedroht: Dein Arbeitsverhältnis läuft in Kürze aus oder du benötigst Unterstützung zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
- Berufliche Neuorientierung: Du möchtest dich beruflich neu aufstellen oder benötigst Unterstützung bei der Existenzgründung.
- Wiedereinstieg: Nach einer längeren Pause, z.B. aufgrund von Elternzeit oder Pflege, suchst du Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Tipp: Auch wenn du aktuell noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, aber von Kündigung bedroht bist, lohnt sich ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter Bochum. Der AVGS kann präventiv eingesetzt werden, um dir einen reibungslosen Übergang in eine neue Anstellung zu ermöglichen.