Wer kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Mönchengladbach erhalten?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Schlüsselinstrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Grundsätzlich richtet sich der AVGS an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen oder auch an Menschen, die nach einer längeren Pause wieder in den Beruf einsteigen möchten. In Mönchengladbach und dem gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf hast du Anspruch, wenn du bestimmte Kriterien erfüllst.
Voraussetzungen für den AVGS in Mönchengladbach
Um einen AVGS zu erhalten, musst du in der Regel bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sein. Der Gutschein ist eine Ermessensleistung, kann aber unter bestimmten Bedingungen auch ein Rechtsanspruch sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Du bist seit mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet und erhältst Arbeitslosengeld I.
- Du beziehst Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) vom Jobcenter.
- Deine Arbeitslosigkeit ist unmittelbar bevorstehend (z.B. durch eine Kündigung).
- Du bist Wiedereinsteiger nach Elternzeit oder Pflege von Angehörigen.
Tipp: Auch wenn du die genannten Kriterien nicht auf den ersten Blick erfüllst, lohnt sich immer ein Gespräch mit deiner Sachbearbeitung im Jobcenter MG-Rheydt oder einem der anderen elf Jobcenter in Mönchengladbach. Schildere deine Situation offen und erkläre, wie ein Coaching dich beruflich weiterbringen kann. Die Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit ist vielfältig und oft flexibler, als du denkst.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der AVGS eine Förderung für Maßnahmen ist, die deine berufliche Eingliederung verbessern. Dazu gehören Coachings, die deine Bewerbungsfähigkeiten stärken, bei der Existenzgründung helfen oder den Wiedereinstieg erleichtern. Die Plan-D Akademie bietet in Mönchengladbach und deutschlandweit genau solche 100% AVGS-geförderten Programme an, die auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.