Qualifizierungschancengesetz (QCG) im Überblick
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG), verankert in § 81 SGB III, ist ein zentrales Instrument der Bundesagentur für Arbeit, um die Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten an den Wandel der Arbeitswelt zu fördern. Es richtet sich primär an Angestellte in Betrieben, die von Strukturwandel betroffen sind oder deren Qualifikationen erneuert werden müssen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter:innen zu sichern.
Für dich in Augsburg bedeutet das: Wenn du als Arbeitnehmer:in von deinem Arbeitgeber für eine Weiterbildung vorgeschlagen wirst, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch das QCG gefördert werden. Die Förderhöhe hängt dabei von der Unternehmensgröße ab. Parallel dazu gibt es für Arbeitssuchende und Wiedereinsteiger:innen die Möglichkeit, über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von ähnlichen Förderzielen zu profitieren. Die Plan-D Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, der genau solche AVGS-geförderten Coachings anbietet, um deine beruflichen Chancen optimal zu nutzen – ob du eine Gründung planst, deine Karriere neu ausrichtest oder nach einer Pause wieder durchstarten möchtest.
Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?
Das QCG ist breit gefächert, um möglichst viele Menschen zu erreichen, die ihre berufliche Zukunft sichern wollen. Es geht darum, neue Kompetenzen zu erwerben und bestehende zu vertiefen. Die Förderung kann sowohl für kurze Anpassungsfortbildungen als auch für längere berufliche Weiterbildungen genutzt werden. Hier sind die Hauptzielgruppen:
- Beschäftigte in Unternehmen, die von Strukturwandel betroffen sind.
- Mitarbeiter:innen, deren letzte Berufsqualifikation länger als vier Jahre zurückliegt.
- Arbeitnehmer:innen, die einen Berufsabschluss erwerben möchten.
- Geringqualifizierte Beschäftigte, die einen Abschluss nachholen wollen.
Tipp: Auch wenn das QCG primär für Angestellte gedacht ist, spiegeln die Ziele des Gesetzes – nämlich die Sicherung und Weiterentwicklung von Berufsqualifikationen – genau den Geist wider, den wir bei Plan-D mit unseren 100% AVGS-geförderten Coachings für Jobsuchende und Gründungsinteressierte verfolgen. Sprich uns an, um deine individuellen Möglichkeiten zu klären.
QCG versus AVGS: Zwei Wege zum Ziel
Obwohl beide Instrumente der Bundesagentur für Arbeit dienen, gibt es wichtige Unterschiede in der Anwendung. Die Plan-D Akademie konzentriert sich auf die AVGS-Förderung für ihre Coaching-Programme, die jedoch perfekt die Ziele des QCG für eine andere Zielgruppe ergänzen.
| Merkmal | Qualifizierungschancengesetz (QCG) | Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte in Unternehmen | Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte |
| Fördergegenstand | Berufsbezogene Weiterbildungen | Coachings, Vermittlung, Heranführung an den Arbeitsmarkt |
| Rechtsgrundlage | § 81 SGB III | § 45 SGB III |
| Träger | Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit | Jobcenter, Agentur für Arbeit |
| Plan-D Relevanz | Indirekt (Zielsetzung) | Direkt (100% Förderung unserer Coachings) |