Wer kann das Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Bremen nutzen?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Bremen richtet sich primär an Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern oder sich für neue Aufgaben zu qualifizieren. Aber auch Arbeitssuchende können unter bestimmten Voraussetzungen von den Förderungen profitieren, insbesondere wenn es um die berufliche Neuorientierung oder den Wiedereinstieg geht. Gerade in einer Stadt wie Bremen, mit einer Bevölkerung von rund 570.000 Menschen, ist die Anpassung an veränderte Arbeitsmarktanforderungen entscheidend.
Deine Voraussetzungen für die QCG-Förderung
Um das Qualifizierungschancengesetz in Bremen in Anspruch nehmen zu können, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Diese sind primär darauf ausgelegt, deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern. Die Plan-D Akademie unterstützt dich dabei, diese Voraussetzungen zu prüfen und den optimalen Weg für dich zu finden.
- Arbeitsverhältnis: Du bist in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.
- Betriebsgröße: Dein Arbeitgeber kann unabhängig von der Betriebsgröße einen Antrag stellen.
- Qualifizierungsbedarf: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um dir bei der Bewältigung des Strukturwandels zu helfen oder um fehlende Berufsabschlüsse nachzuholen.
- Zeitliche Vorgaben: Die Maßnahme muss außerhalb deiner Arbeitszeit stattfinden oder dein Arbeitgeber muss dich für die Weiterbildung freistellen.
- Zertifizierung: Die Weiterbildungsmaßnahme muss von einem nach AZAV zertifizierten Träger wie der Plan-D Akademie angeboten werden.
Tipp: Auch wenn das QCG primär für Beschäftigte gedacht ist, gibt es für Arbeitsuchende in Bremen oft alternative Förderungen wie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der ebenfalls 100% der Kosten für unsere Coachings deckt. Wir beraten dich gerne zu den besten Optionen für deine Situation.