Wer kann vom Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Gelsenkirchen profitieren?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich in Gelsenkirchen primär an Beschäftigte und deren Arbeitgeber, die in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt bestehen möchten. Wenn du in einem Unternehmen angestellt bist und deine Tätigkeit sich durch Digitalisierung, neue Technologien oder Strukturwandel verändert, kannst du oder dein Arbeitgeber diese Förderung nutzen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Fachkräfte durch Weiterbildung fit für die Zukunft zu machen. Die Förderung kann sowohl die Kosten für die Weiterbildung als auch Lohnkosten während der Qualifizierung umfassen.
In Gelsenkirchen, mit seiner Bevölkerung von 265.885 Einwohnern, ist der Bedarf an Anpassung und Weiterqualifizierung besonders hoch, um dem strukturellen Wandel in der Region aktiv zu begegnen. Das QCG ist somit ein wichtiges Instrument, um die lokale Wirtschaft zu stärken und individuelle Karrierewege zu sichern.
Deine Vorteile durch das QCG in Gelsenkirchen:
- Sicherung des Arbeitsplatzes: Erwerb neuer Kompetenzen, die dein Unternehmen benötigt.
- Zukunftsorientierung: Anpassung an neue Technologien und Arbeitsweisen.
- Finanzielle Entlastung: Übernahme von Weiterbildungskosten und ggf. Lohnzuschüssen.
- Berufliche Weiterentwicklung: Zugang zu Qualifizierungen, die sonst unerschwinglich wären.
- Standortvorteil Gelsenkirchen: Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft im Regierungsbezirk Münster.
Tipp: Auch wenn das QCG primär für Beschäftigte gedacht ist, kann es Situationen geben, in denen du als Arbeitssuchende:r oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person indirekt profitierst, etwa durch eine verbesserte Marktposition deines ehemaligen Arbeitgebers. Für individuelle Coachings, wie sie die Plan-D Akademie anbietet, ist oft der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit der direkte Weg zur 100% Förderung.