100% Förderung

🔧 QCG in Gelsenkirchen

Bis zu 100% Lehrgangskostenübernahme + Lohnzuschuss während der Weiterbildung — direkt über den Arbeitgeber beantragt.

Wer kann QCG in Gelsenkirchen beantragen?

Beschäftigte deren Tätigkeit durch Strukturwandel (Digitalisierung, Klima) wegfallen kann

  • Beschäftigt (auch in Teilzeit)
  • Tätigkeit gefährdet durch technologischen Wandel
  • Maßnahme > 120 Stunden, AZAV-zertifizierter Träger

So beantragst du QCG

Antragsstelle: Agentur für Arbeit

Arbeitgeber stellt Antrag bei der Arbeitsagentur (wir unterstützen mit Maßnahmen-Bescheinigung).

Plan-D Akademie & QCG in Gelsenkirchen

Plan-D Akademie ist AZAV-zertifiziert und akzeptiert QCG-Gutscheine bundesweit. Coaching findet remote oder bei uns im Pioneer Park Hanau statt — du musst dich also für deinen Gutschein nicht örtlich einschränken. Aus Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) erreichst du uns digital ohne Anfahrt.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich QCG in Gelsenkirchen?

Arbeitgeber stellt Antrag bei der Arbeitsagentur (wir unterstützen mit Maßnahmen-Bescheinigung).

Wer hat in Gelsenkirchen Anspruch auf QCG?

Beschäftigt (auch in Teilzeit) Tätigkeit gefährdet durch technologischen Wandel Maßnahme > 120 Stunden, AZAV-zertifizierter Träger

Wie viel Prozent übernimmt QCG?

100% der Coaching-Kosten werden über QCG abgedeckt.

Ist Plan-D Akademie in Gelsenkirchen für QCG zugelassen?

Ja. Plan-D Akademie ist AZAV-zertifizierter Träger und nimmt QCG-Gutscheine bundesweit, also auch in Gelsenkirchen an. Coaching findet remote oder im Pioneer Park Hanau statt.

In Gelsenkirchen bietet das Qualifizierungschancengesetz (QCG) eine einzigartige Chance für deine berufliche Weiterentwicklung. Wenn du als Beschäftigte:r in deinem aktuellen Job neue Fähigkeiten brauchst oder eine berufliche Neuorientierung anstrebst, kann dieses Programm der Bundesagentur für Arbeit deine Brücke zum Erfolg sein. Wir, die Plan-D Akademie, helfen dir, diese Förderlandschaft zu verstehen und die passenden Schritte für deine Zukunft einzuleiten.

Wer kann vom Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Gelsenkirchen profitieren?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich in Gelsenkirchen primär an Beschäftigte und deren Arbeitgeber, die in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt bestehen möchten. Wenn du in einem Unternehmen angestellt bist und deine Tätigkeit sich durch Digitalisierung, neue Technologien oder Strukturwandel verändert, kannst du oder dein Arbeitgeber diese Förderung nutzen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Fachkräfte durch Weiterbildung fit für die Zukunft zu machen. Die Förderung kann sowohl die Kosten für die Weiterbildung als auch Lohnkosten während der Qualifizierung umfassen.

In Gelsenkirchen, mit seiner Bevölkerung von 265.885 Einwohnern, ist der Bedarf an Anpassung und Weiterqualifizierung besonders hoch, um dem strukturellen Wandel in der Region aktiv zu begegnen. Das QCG ist somit ein wichtiges Instrument, um die lokale Wirtschaft zu stärken und individuelle Karrierewege zu sichern.

Deine Vorteile durch das QCG in Gelsenkirchen:

  • Sicherung des Arbeitsplatzes: Erwerb neuer Kompetenzen, die dein Unternehmen benötigt.
  • Zukunftsorientierung: Anpassung an neue Technologien und Arbeitsweisen.
  • Finanzielle Entlastung: Übernahme von Weiterbildungskosten und ggf. Lohnzuschüssen.
  • Berufliche Weiterentwicklung: Zugang zu Qualifizierungen, die sonst unerschwinglich wären.
  • Standortvorteil Gelsenkirchen: Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft im Regierungsbezirk Münster.

Tipp: Auch wenn das QCG primär für Beschäftigte gedacht ist, kann es Situationen geben, in denen du als Arbeitssuchende:r oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person indirekt profitierst, etwa durch eine verbesserte Marktposition deines ehemaligen Arbeitgebers. Für individuelle Coachings, wie sie die Plan-D Akademie anbietet, ist oft der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit der direkte Weg zur 100% Förderung.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) im Überblick: Voraussetzungen und Verfahren

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das Weiterbildung für Beschäftigte und deren Arbeitgeber bezuschusst. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 81 ff. SGB III und zielt darauf ab, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Arbeitnehmer:innen zukunftssicher zu machen. Die Voraussetzungen sind klar definiert, um eine zielgerichtete Unterstützung zu gewährleisten.

Für die Förderung müssen Arbeitnehmer:innen und Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen. Die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebs stattfinden, mehr als 120 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen und zu einem anerkannten Abschluss führen oder eine wichtige Kompetenz für den Arbeitsmarkt vermitteln. Die Plan-D Akademie bietet zwar spezialisierte Coachings an, diese sind jedoch meist über den AVGS förderbar, der für individuelle Weiterbildungsbedarfe von Arbeitssuchenden oder Gründungsinteressierten relevant ist.

Wichtige Kriterien für die QCG-Förderung:

  • Betriebsgröße: Für Kleinunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) ist die Förderung oft höher.
  • Mitarbeiterqualifikation: Mitarbeiter:innen, deren Berufsabschluss länger als vier Jahre zurückliegt oder die keinen Berufsabschluss haben, werden bevorzugt.
  • Notwendigkeit der Weiterbildung: Die Qualifizierung muss zur Sicherung des Arbeitsplatzes oder zur Bewältigung des Strukturwandels im Unternehmen beitragen.
KriteriumBeschäftigteUnternehmen
FörderzielErhalt des Arbeitsplatzes, KompetenzerwerbFachkräftesicherung, Wettbewerbsfähigkeit
FördergegenstandKosten für WeiterbildungWeiterbildungskosten, Lohnkostenzuschüsse
AntragstellungIndirekt über den ArbeitgeberDirekt über die Bundesagentur für Arbeit Gelsenkirchen
Passende Plan-D-ProgrammeIndirekt (z.B. nach Jobwechsel via AVGS)Nicht direkt (Plan-D bietet AVGS-Coachings an)

Das Verfahren beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen oder dem Jobcenter Gelsenkirchen, wo die Förderfähigkeit von Arbeitnehmer:in und Weiterbildung geprüft wird. Anschließend kann der Antrag gestellt werden. Es ist wichtig, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Lokaler Kontext Gelsenkirchen: Jobcenter, Arbeitsmarkt und Branchen

Gelsenkirchen, geografisch bei 51.510278 N und 7.094167 O gelegen, ist ein zentraler Standort im Regierungsbezirk Münster, der sich im stetigen Wandel befindet. Mit einer Bevölkerung von rund 265.885 Menschen prägen sowohl historische Industriezweige als auch neue Dienstleistungssektoren den Arbeitsmarkt. Der Strukturwandel, insbesondere weg vom Bergbau und hin zu modernen Technologien und Dienstleistungen, erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Qualifikationen der Arbeitskräfte. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) spielt hier eine entscheidende Rolle, um diesen Übergang aktiv zu gestalten und Beschäftigte für neue Anforderungen zu rüsten.

Das Jobcenter Gelsenkirchen ist die zentrale Anlaufstelle für Arbeitsuchende und Leistungsberechtigte im Stadtgebiet. Mit insgesamt 1 Jobcenter-Standort, dem QuartiersBüro Rotthausen in der Karl-Meyer-Straße 42, 45884 Gelsenkirchen, ist eine lokale und persönliche Beratung sichergestellt. Dieses Büro ist dein erster Kontaktpunkt, wenn es um Förderungen wie das QCG geht oder du dich über individuelle Coaching-Angebote der Plan-D Akademie informieren möchtest, die über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden können.

Branchen und Qualifizierungsbedarf in Gelsenkirchen:

  • Energie & Umwelt: Wandel von fossilen zu erneuerbaren Energien erfordert neue Kompetenzen.
  • Gesundheitswesen & Pflege: Hoher Bedarf an Fachkräften und spezialisierten Dienstleistungen.
  • Logistik: Gelsenkirchen als Verkehrsknotenpunkt mit steigendem Digitalisierungsgrad.
  • IT & Digitalisierung: Querschnittsbranche mit ständigem Bedarf an neuen Fähigkeiten.
  • Handwerk & Dienstleistung: Anpassung an moderne Techniken und Kundenbedürfnisse.

Tipp: Informiere dich proaktiv über die spezifischen Bedarfe in deiner Branche in Gelsenkirchen. Ein Gespräch mit dem Jobcenter Gelsenkirchen oder der Agentur für Arbeit kann dir erste Hinweise geben, welche Qualifizierungen besonders gefragt sind und wie du diese über das QCG oder einen AVGS finanzieren kannst. Die Plan-D Akademie steht dir dabei als erfahrener Partner zur Seite.

Plan-D Akademie als zugelassener Träger für deine Zukunft

Die Plan-D Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger nach § 184 SGB III, was dir höchste Qualität und Verlässlichkeit bei der beruflichen Weiterbildung garantiert. Unsere Trägerzulassung TZ-AZAV-450, ausgestellt durch den Zertifizierer APV, ist gültig vom 2023-09-01 bis zum 2028-08-31. Diese Zertifizierung bestätigt, dass unsere Angebote den hohen Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit entsprechen und somit förderfähig sind. Während das QCG primär Beschäftigte und Unternehmen unterstützt, bietet die Plan-D Akademie mit ihren 100% AVGS-geförderten Coachings individuelle Unterstützung für deine berufliche Entwicklung, die oft eine ideale Ergänzung darstellt oder einen direkten Weg zur Förderung bietet, wenn du gerade nicht in einem geförderten Anstellungsverhältnis bist.

Wir verstehen die Herausforderungen des Arbeitsmarktes in Gelsenkirchen und deutschlandweit. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Coaching-Programme an, die deine individuellen Ziele in den Mittelpunkt stellen. Unsere Programme sind darauf ausgelegt, dich optimal auf die Anforderungen von heute und morgen vorzubereiten, sei es für eine Existenzgründung, einen Karrierewechsel oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Unsere 100% AVGS-geförderten Coaching-Programme:

  • ExCo Existenzgründer-Coaching (120 UE, Maßnahme-Nr 10625-0465): Für Gründungsinteressierte, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten.
  • KcA Karriere-Coaching für Akademiker (80 UE, Maßnahme-Nr 10625-0466): Unterstützt Akademiker:innen bei Quereinstieg, Outplacement oder der Erschließung des verdeckten Arbeitsmarktes.
  • ICA Integrationscoaching für Alleinerziehende (60 UE, Maßnahme-Nr 10625-0467): Speziell für Alleinerziehende, die den Wiedereinstieg ins Berufsleben planen.
MerkmalPlan-D Coaching (AVGS-gefördert)QCG-Weiterbildung (Arbeitgeber-initiiert)
ZielgruppeArbeitssuchende, Gründungsinteressierte, Alleinerziehende, AkademikerBeschäftigte in bestehenden Arbeitsverhältnissen
Förderung100% AVGS-gefördertWeiterbildungskosten, Lohnkostenzuschüsse
FokusIndividuelles Coaching, Berufsfindung, SelbstständigkeitFachliche Weiterbildung, Arbeitsplatzerhalt
Ort des CoachingsDigital oder in Hanau (Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau)Externe Bildungseinrichtung

Unsere Coachings finden wahlweise digital oder an unserem Hauptsitz in Hanau statt, wobei die Kosten deutschlandweit von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. So kannst du flexibel und ortsunabhängig von unserer Expertise profitieren.

Dein Antrag beim Jobcenter Gelsenkirchen: Konkrete Schritte zur Förderung

Der Weg zur Förderung deiner beruflichen Weiterbildung, sei es über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), beginnt mit einem strukturierten Antragsprozess. Für Einwohner:innen von Gelsenkirchen ist das Jobcenter Gelsenkirchen im QuartiersBüro Rotthausen, Karl-Meyer-Straße 42, 45884 Gelsenkirchen, die primäre Anlaufstelle. Es ist entscheidend, gut vorbereitet in diesen Prozess zu gehen, um deine Chancen auf eine schnelle Zusage zu maximieren. Die Plan-D Akademie unterstützt dich gerne dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und dich auf das Gespräch vorzubereiten.

Auch wenn das QCG primär für Beschäftigte gedacht ist, kann ein frühzeitiger Kontakt zum Jobcenter Gelsenkirchen klären, welche individuellen Förderungen für dich in Frage kommen. Gerade wenn du eine berufliche Neuorientierung planst oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, ist der AVGS für unsere 100% geförderten Coachings der richtige Weg.

Schritt-für-Schritt zum AVGS-Coaching über das Jobcenter Gelsenkirchen:

  1. Kontaktaufnahme: Vereinbare einen Termin bei deinem Sachbearbeiter:in im QuartiersBüro Rotthausen des Jobcenters Gelsenkirchen. Erkläre dein Anliegen und deinen Wunsch nach beruflicher Weiterentwicklung oder Existenzgründung.
  2. Bedarfsprüfung: Im Gespräch wird dein individueller Bedarf und deine Förderfähigkeit geprüft. Hier ist es wichtig, deine Motivation und deine Ziele klar darzulegen.
  3. Antrag auf AVGS: Bitte aktiv um die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) für ein Coaching. Unsere Coachings sind durch die Maßnahme-Nrn 10625-0465, 10625-0466, 10625-0467 zertifiziert und somit AVGS-fähig.
  4. Voucher-Erhalt: Nach positiver Prüfung erhältst du den AVGS. Dieser Gutschein ist deine Eintrittskarte zu unseren 100% geförderten Coaching-Programmen.
  5. Anmeldung bei Plan-D: Reiche den AVGS bei der Plan-D Akademie ein. Wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten und starten dein Coaching.
  6. Coaching-Start: Beginne dein maßgeschneidertes Coaching – sei es das ExCo Existenzgründer-Coaching (120 UE), das KcA Karriere-Coaching für Akademiker (80 UE) oder das ICA Integrationscoaching für Alleinerziehende (60 UE).
  7. Zukunft gestalten: Nutze die gewonnenen Kompetenzen, um deine beruflichen Ziele erfolgreich zu erreichen.

Tipp: Bereite dich auf das Gespräch im Jobcenter Gelsenkirchen vor, indem du bereits eine grobe Vorstellung deiner beruflichen Ziele und der gewünschten Coaching-Richtung hast. Die Plan-D Akademie kann dich dabei unterstützen, deine Argumente zu schärfen und die Relevanz unserer AZAV-zertifizierten Coachings für deine individuelle Situation hervorzuheben.

Häufige Probleme + Lösungen beim QCG-Antrag und AVGS-Beantragung

Auch wenn das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) hervorragende Förderinstrumente sind, können bei der Beantragung in Gelsenkirchen verschiedene Hürden auftreten. Viele Antragsteller:innen fühlen sich von der Bürokratie überfordert oder sind unsicher, welche Förderung die richtige für sie ist. Die gute Nachricht: Für die meisten Probleme gibt es effektive Lösungen, insbesondere mit der Unterstützung eines erfahrenen Partners wie der Plan-D Akademie.

Ein häufiges Problem ist die Unklarheit über die Zuständigkeit: Ist das Jobcenter Gelsenkirchen oder die Agentur für Arbeit zuständig? Dies hängt von deinem Status ab (Arbeitslosengeld I oder II). Für unsere 100% AVGS-geförderten Coachings ist in der Regel das Jobcenter Gelsenkirchen die richtige Anlaufstelle, wenn du Leistungen nach SGB II beziehst.

Typische Herausforderungen und unsere Lösungsansätze:

  • Problem: Ablehnung des AVGS-Antrags oder des QCG-Vorschlags durch den Sachbearbeiter.
    • Lösung: Verstehe die Begründung. Oft hilft ein erneutes, gut vorbereitetes Gespräch, in dem du den Nutzen des Coachings für deine Arbeitsmarktintegration oder die Sicherung deines Arbeitsplatzes klar darlegst. Die Plan-D Akademie kann dich mit den passenden Argumenten und Unterlagen unterstützen.
  • Problem: Unsicherheit bei der Wahl des richtigen Coaching-Programms (z.B. ExCo Existenzgründer-Coaching (120 UE) vs. KcA Karriere-Coaching für Akademiker (80 UE)).
    • Lösung: Nutze unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen dir, deine Ziele zu definieren und das für dich passende, AZAV-zertifizierte Programm zu finden.
  • Problem: Formale Fehler bei der Antragstellung oder unvollständige Unterlagen.
    • Lösung: Die Plan-D Akademie unterstützt dich bei der Zusammenstellung aller benötigten Dokumente und prüft diese vor der Einreichung, um Verzögerungen zu vermeiden. Wir kennen die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit.
  • Problem: Lange Wartezeiten auf Termine oder Entscheidungen.
    • Lösung: Sei proaktiv, frage regelmäßig nach dem Status deines Antrags und nutze alle Kommunikationswege (Telefon, E-Mail). Eine gute Vorbereitung kann die Bearbeitungszeit verkürzen.

Zitat: „Die größte Hürde ist oft der erste Schritt. Mit klarer Kommunikation und der richtigen Unterstützung wird der bürokratische Weg deutlich einfacher.“ – Plan-D-Coach Daniela Grund. Wir sind für dich da, um diese Hürden in Gelsenkirchen zu überwinden und deine berufliche Zukunft zu gestalten.

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