Wer kann das Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Offenbach am Main bekommen?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Offenbach am Main, die ihre beruflichen Kompetenzen erweitern, sich auf neue Herausforderungen vorbereiten oder einen drohenden Arbeitsplatzverlust abwenden möchten. Grundsätzlich können alle Beschäftigten, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind, von den Förderungen profitieren – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Dies macht das QCG zu einem vielseitigen Instrument für die 135.490 Einwohner von Offenbach am Main, die ihre Karriere aktiv in die Hand nehmen wollen.
Besonders interessant ist das QCG für dich, wenn du dich beruflich umorientieren oder spezialisieren möchtest. Auch wenn dein aktueller Arbeitsplatz von Strukturwandel betroffen ist oder du dich einfach weiterentwickeln willst, ist das QCG eine hervorragende Option. Die Plan-D Akademie bietet dir hierfür maßgeschneiderte Coaching-Programme, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vollständig gefördert werden können. So entstehen für dich keine Kosten, während du in deine berufliche Zukunft investierst.
Zielgruppen für QCG-Förderung in Offenbach
Das Qualifizierungschancengesetz ist breit gefächert, um möglichst viele Menschen zu erreichen. In Offenbach am Main sind die Hauptzielgruppen für unsere AVGS-geförderten Coachings:
- Gründungsinteressierte: Wenn du den Traum von der Selbstständigkeit hast und eine Existenzgründung planst, hilft dir unser ExCo Existenzgründer-Coaching (120 UE, Maßnahme-Nr 10625-0465).
- Akademiker: Für Quereinsteiger, Outplacement-Situationen oder die Erschließung des verdeckten Arbeitsmarktes ist das KcA Karriere-Coaching für Akademiker (80 UE, Maßnahme-Nr 10625-0466) ideal.
- Alleinerziehende: Wenn du nach einer Pause den Wiedereinstieg ins Berufsleben suchst, unterstützt dich das ICA Integrationscoaching für Alleinerziehende (60 UE, Maßnahme-Nr 10625-0467) gezielt.
Tipp: Auch wenn dein Arbeitgeber die Weiterbildung nicht direkt beantragen möchte, kannst du als Arbeitnehmer selbst aktiv werden und dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Offenbach nach individuellen Fördermöglichkeiten erkundigen. Ein AVGS kann auch direkt an dich ausgegeben werden.