Lexikon
Rechtsformen & Recht

Einzelunternehmen

Einfachste Rechtsform — eine Person ist alleinverantwortlich.

Beim Einzelunternehmen ist die natürliche Person Inhaber:in. Vorteil: keine Gründungsformalitäten, keine Mindesteinlage, einfache Buchhaltung. Nachteil: volle persönliche Haftung mit dem Privatvermögen. Geeignet für Freiberufler und kleine gewerbliche Gründer.

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