Lexikon
Rechtsformen & Recht

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Personengesellschaft für 2+ Gründer ohne Mindesteinlage.

Die GbR ist die einfachste Form für Mehr-Personen-Unternehmen. Gründung formlos (idealerweise mit Gesellschaftsvertrag), keine Eintragung ins Handelsregister, keine Mindesteinlage. Aber: alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

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