Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung (§4 Abs. 3 EStG). Erlaubt für Freiberufler unbegrenzt und für Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn. Alternative: Bilanzierung mit doppelter Buchführung.
Lexikon
Finanzen & Steuern
EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Vereinfachte Gewinnermittlung — Einnahmen minus Ausgaben.
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