Lexikon
Gründung & Konzept

Freier Beruf

Selbständige Tätigkeit ohne Gewerbepflicht — typisch für Berater, Künstler, Heilberufe.

Freie Berufe (§18 EStG) umfassen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie Katalogberufe (Ärzte, Anwälte, Architekten etc.). Kein Gewerbe → keine Gewerbesteuer, keine IHK-Pflicht, einfachere Buchführung.

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