Wer ein Gewerbe ausüben will, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit beim örtlichen Gewerbeamt anzeigen (§14 GewO). Kosten: 20-65 €. Daten gehen automatisch ans Finanzamt, IHK/HWK und ggf. Berufsgenossenschaft. Freie Berufe (Anwälte, Ärzte, Künstler) sind von der Gewerbepflicht befreit.
Lexikon
Gründung & Konzept
Gewerbeanmeldung
Pflichtmeldung beim Gewerbeamt vor Beginn einer gewerblichen Selbständigkeit.
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