Lexikon
Organisation & Versicherung

HWK (Handwerkskammer)

Selbstverwaltungsorgan des Handwerks — Pflichtmitgliedschaft für Handwerksbetriebe.

Wer ein Handwerk ausübt (zulassungspflichtig nach Anlage A oder zulassungsfrei nach Anlage B HwO), muss Mitglied der HWK sein. Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für Anlage-A-Berufe (Meisterpflicht).

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