Wer ein Handwerk ausübt (zulassungspflichtig nach Anlage A oder zulassungsfrei nach Anlage B HwO), muss Mitglied der HWK sein. Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für Anlage-A-Berufe (Meisterpflicht).
Lexikon
Organisation & Versicherung
HWK (Handwerkskammer)
Selbstverwaltungsorgan des Handwerks — Pflichtmitgliedschaft für Handwerksbetriebe.
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