Lexikon
Organisation & Versicherung

IHK (Industrie- und Handelskammer)

Pflichtmitgliedschaft für die meisten gewerblichen Selbständigen.

Die IHK ist Selbstverwaltungsorgan der gewerblichen Wirtschaft. Mitgliedschaft ist Pflicht für gewerbliche Unternehmen (auch GmbHs und UGs), Beiträge richten sich nach Gewinn. Dafür gibts Beratung, Existenzgründer-Seminare, Außenwirtschaftsförderung und Industrie-Statistiken.

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