Magazin
CLUSTER · Förderung allgemein6 Min

Gründungszuschuss: Bis zu 24.000 € für deinen Start aus der Arbeitslosigkeit

Voraussetzungen, Antragsweg, was die Vermittlungsfachkraft hören will.

Wer aus dem Arbeitslosengeld I gründet, hat Anspruch auf den Gründungszuschuss — bis zu 1.500 €/Monat für 9-15 Monate. Voraussetzung: noch ALG-I-Restanspruch von ≥150 Tagen.

Wer hat Anspruch?

ALG-I-Bezieher (NICHT Bürgergeld!) mit Restanspruch ≥150 Tagen. Die Tätigkeit muss hauptberuflich (≥15h/Woche) ausgeübt werden. Tragfähigkeit der Gründung muss durch fachkundige Stelle bestätigt sein (z.B. IHK, Plan-D als AZAV-Träger).

Höhe und Dauer

Phase 1 (6 Monate): ALG I + 300 € pauschal. Phase 2 (optional 9 Monate): 300 € pauschal. Insgesamt also bis zu 24.000 € Förderung — steuerfrei, anrechnungsfrei.

Antragsweg

Antrag bei deiner Vermittlungsfachkraft VOR Aufnahme der Selbständigkeit. Du brauchst: Businessplan + Tragfähigkeitsbescheinigung + persönlichen Nachweis deiner Eignung. Plan-D-Coaching liefert alle drei Teile.

Takeaway

Gründungszuschuss + AVGS-Coaching = die ideale Doppel-Förderung. Erst Coaching machen (während ALG I), dann gründen, dann Zuschuss beantragen.

Pillar-Artikel

Selbständig mit AVGS: Der ultimative Praxis-Guide

Wie du den AVGS nutzt, um aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten — mit echtem Coaching statt Standardberatung.

Verwandte Artikel

Lust auf persönliche Begleitung?

Kostenfrei mit AVGS — in 2 Minuten Bewerbung absenden.

Jetzt bewerben