Wer aus dem Arbeitslosengeld I gründet, hat Anspruch auf den Gründungszuschuss — bis zu 1.500 €/Monat für 9-15 Monate. Voraussetzung: noch ALG-I-Restanspruch von ≥150 Tagen.
Wer hat Anspruch?
ALG-I-Bezieher (NICHT Bürgergeld!) mit Restanspruch ≥150 Tagen. Die Tätigkeit muss hauptberuflich (≥15h/Woche) ausgeübt werden. Tragfähigkeit der Gründung muss durch fachkundige Stelle bestätigt sein (z.B. IHK, Plan-D als AZAV-Träger).
Höhe und Dauer
Phase 1 (6 Monate): ALG I + 300 € pauschal. Phase 2 (optional 9 Monate): 300 € pauschal. Insgesamt also bis zu 24.000 € Förderung — steuerfrei, anrechnungsfrei.
Antragsweg
Antrag bei deiner Vermittlungsfachkraft VOR Aufnahme der Selbständigkeit. Du brauchst: Businessplan + Tragfähigkeitsbescheinigung + persönlichen Nachweis deiner Eignung. Plan-D-Coaching liefert alle drei Teile.
Takeaway
Gründungszuschuss + AVGS-Coaching = die ideale Doppel-Förderung. Erst Coaching machen (während ALG I), dann gründen, dann Zuschuss beantragen.