Qualifizierungschancengesetz (QCG) im Überblick
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein wichtiges Instrument der Bundesagentur für Arbeit, das Arbeitnehmern und Unternehmen in Bielefeld die Möglichkeit bietet, sich an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und somit Arbeitsplätze zu sichern. Es ermöglicht die 100%ige Förderung von beruflicher Weiterbildung, um Fachkräfte zu entwickeln und drohender Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Diese Förderung ist ein entscheidender Hebel für deine berufliche Neuorientierung oder Weiterentwicklung, insbesondere wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst.
Voraussetzungen für Arbeitnehmer und Unternehmen
Das QCG richtet sich sowohl an Beschäftigte als auch an deren Arbeitgeber. Für dich als Arbeitnehmer bedeutet das, dass du die Förderung erhalten kannst, wenn deine Weiterbildung dazu beiträgt, deine Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Dein Arbeitgeber profitiert, indem er qualifizierte Mitarbeiter hält und die Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens stärkt. Die genaue Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße ab, aber für dich als Teilnehmer an einem Coaching der Plan-D Akademie ist die Förderung über den AVGS in der Regel 100% abgedeckt.
- Du bist in einem Arbeitsverhältnis und möchtest dich weiterbilden.
- Deine Weiterbildung ist für den Arbeitsmarkt relevant und zukunftsweisend.
- Du benötigst Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung oder Weiterentwicklung.
- Dein Arbeitgeber ist bereit, die Weiterbildung zu unterstützen oder du suchst eine neue Perspektive.
| Kriterium | QCG-Förderung (AVGS) | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte (mit AVGS auch Arbeitsuchende) | Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte |
| Förderumfang | Bis zu 100% für Coaching/Weiterbildung | Bis zu 100% für Kurse/Lehrgänge |
| Fokus | Anpassung an Arbeitsmarkt, Arbeitsplatzerhalt | Vermittlung in Arbeit, Qualifizierung |
| Beantragung | Über Agentur für Arbeit / Jobcenter | Über Agentur für Arbeit / Jobcenter |
| Rechtsgrundlage | § 81 SGB III (für Weiterbildung), § 45 SGB III (AVGS) | § 81 SGB III |
Die Plan-D Akademie ist als AZAV-zertifizierter Träger berechtigt, Maßnahmen über den AVGS anzubieten, was für dich in Bielefeld den direkten Zugang zu unseren 100% geförderten Coaching-Programmen bedeutet. Egal, ob du dich für das ExCo Existenzgründer-Coaching (120 UE, Maßnahme-Nr 10625-0465), das KcA Karriere-Coaching für Akademiker (80 UE, Maßnahme-Nr 10625-0466) oder das ICA Integrationscoaching für Alleinerziehende (60 UE, Maßnahme-Nr 10625-0467) interessierst – der AVGS ist dein Schlüssel zur Förderung.